Erdbestattung

Weit verbreitet ist die traditionelle Erdbestattung in einem Sarg. Sie können im Barnim grundsätzlich zwischen einem anonymen Grab, einem Reihengrab oder einem Wahlgrab entscheiden.

Anonyme Erbestattung

Bei der anonymen Erdbestattung ist es den Angehörigen möglich, bei der Beisetzung anwesend zu sein. Der Unterschied zu den beiden anderen Grabformen wird bei dem späteren Anlegen der Grabstellen erkennbar. Die Grabstelle erhält keinen Grabstein und wird nicht bepflanzt. Die Fläche wird mit einem Rasen eingesät, so dass nach einigen Monaten eine geschlossene Rasenfläche entsteht. Eine Exumierung ist später nicht mehr möglich.

Reihengrab Erbestattung

Die Reihengräber für eine Erdbestattung sind immer nur für einen Sarg vorgesehen. Sie haben als Graberwerber keinen Einfluss auf die Lage der Grabstelle, diese wird vom Friedhof festgelegt. Außerdem besteht die Möglichkeit (keine Pflicht)einen Grabstein zu setzen bzw. zu legen und eine individuelle Bepflanzung anzulegen. Um diese Bepflanzung kümmern Sie sich dann allerdings selbst. So entsteht bereits mit einem geringen Aufwand eine individuelle Anlaufstelle, ein Ort der Trauerbewältigung und des Abschied. Eine Exumierung ist später nicht mehr möglich.

Wahlgrab Erdbestattung

Beim Wahlgrab können Sie als Graberwerber die Lage frei auswählen. Hinsichtlich der Größe der Grabstätte ist die jeweilige Friedhofssatzung ausschlaggebend. Bei der Größe einer Grabstätte spricht man von der Anzahl der Breiten. Vereinfacht dargestellt entspricht eine Breite ungefähr den Maßen eines Sarges.

Der Erwerb, und damit das Nutzungsrecht an einer Wahlgrabstätte mit einer oder mehreren Breiten, ist auf einen bestimmten Zeitraum begrenzt, kann jedoch unbegrenzt verlängert werden. Inder Regel muss das Nutzungsrecht für eine bestehende Wahlgrabstätte verlängert werden, wenn eine weitere Bestattung erfolgt. Damit werden im Regelfall alle Breiten einer Grabstelle zusammen verlängert.

Der Erwerb bzw. die Verlängerung einer Grabstelle richtet sich grundsätzlich nach der jeweils gültigen, gesetzlichen Mindestruhefrist. Diese kann bei den Friedhöfen je nach Bundesverhältnissen unterschiedlich sein.

Wir empfehlen, falls Sie sich für eine Erdbestattung entscheidnen, einen Bestattungsvorsorgevertrag und eine Sterbegeldversicherung abzuschließen.